Jahresabschlusserstellung

Einen Jahresabschluss zu erstellen, ist die gesetzliche Pflicht eines jeden Unternehmers. Wir übernehmen die Aufstellung des kompletten Jahresabschlusses mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, der Gewinnermittlung, bei GmbHs die Erstellung des Anhangs. Auch die Meldung an das elektronische Handelsregister übernehmen wir für Sie gerne.
Darüber hinaus erstellen wir auf Ihren Betrieb individuell zugeschnittene Auswertungen:

Ziehen Sie Nutzen aus Ihrer gesetzlichen Pflicht, um aussagekräftige Zahlen für Ihre Unternehmensführung zu gewinnen. Es bestehen Bewertungs- und Abschreibungsspielräume.

Durch unsere unterjährigen Prognosen ist der Jahresabschluss keine Überraschung mehr.